Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt verbindlich fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Betriebsärzte zu bestellen, um ihn bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften zu unterstützen. Die Unfallverhütungsvorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz.
Faktor Betriebsgröße
Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden ist eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung – bestehend aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung – vorgesehen.
Für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitenden gibt es ein vereinfachtes Betreuungsmodell.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst Leistungen, die unabhängig von Art und Größe des Betriebs anfallen. Die DGUV Vorschrift 2 gibt für die Grundbetreuung feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Diese errechnen sich anhand der Anzahl der Beschäftigten und dem Wirtschaftszweig/Gefahrenpotential.
Die Grundbetreuung umfasst u.a.:
Betriebsspezifische Betreuung
Bei der betriebsspezifischen Betreuung stehen die für den Betrieb spezifischen Gefahrenpunkte im Mittelpunkt, sie ergänzt die Grundbetreuung. Der Umfang wird für jedes Unternehmen einzeln ermittelt und festgelegt.
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst u.a.:
Für den Erfolg Ihres Betriebs ist die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter von grundlegender Bedeutung. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen aus dem Gebiet der Arbeitsmedizin an – arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen, Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung, Impfungen sowie reisemedizinische Beratung.
Berechnung der betriebsärztlichen Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Die Berechnung der Einsatzstunden erfolgt anhand der DGUV Vorschrift 2 – basierend auf Mitarbeitendenzahl (MA) und Einteilung in den Wirtschaftszweig (DGUV Vorschrift 2 Anlage 4 – Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen)
Die Grundbetreuung weist 3 Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten.
Hohe Gefährdung
Einsatzzeit (Stunden/Jahr pro MA): 2,5
z.B. Forstwirtschaft
Mittlere Gefährdung
Einsatzzeit (Stunden/Jahr pro MA): 1,5
z.B Elektroinstallation
Geringe Gefährdung
Einsatzzeit (Stunden/Jahr pro MA): 0,5
z.B. Arztpraxis
Bei der Aufteilung der Einsatzzeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden/Jahr pro Mitarbeitenden, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
Die Grundbetreuung ist prinzipiell mehrwertsteuerpflichtig, die betriebsspezifische Betreuung mehrwertsteuerfrei.
Beispielhafte Berechnung der jährlichen Kosten für die Grundbetreuung:
Zahl der Mitarbeiter (MA) x Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2/MA/Jahr x 120 € Stundensatz + 19% MwSt.
Beispiel Gruppe III und 30 Mitarbeiter:
30 MA x 0,2 Std/MA/Jahr x 120 Euro Stundensatz = 6h x 120 Euro = 720 Euro x 19% MwSt. = 856,80 Euro
Berechnung der betriebsspezifischen Betreuung:
Der Umfang wird den individuellen Bedürfnissen des Betriebs angepasst.
(Mitarbeiter x 0,5x X Std./MA/Jahr x 120 € Stundensatz)
Leistung und Gebühren
LKW-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE):
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht unserer Preise für bestimmte arbeitsmedizinische Leistungen wie Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen.
Häufig nachgefragt werden z.B.
Prof. (IU Internationale Hochschule)
Dr. med. Frederik M. Mader
Dr. med. Susanne Kißkalt
Dr. med. Raphael Weißgerber
MUDr. Lena Schmieder (angestellte Fachärztin)
Allgemeinmedizin
Innere Medizin
Betriebsmedizin
Allergologie
Manuelle Medizin/Chirotherapie
Sportmedizin
Notfallmedizin
Akupunktur
Naturheilverfahren
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